Tauchplätze

Tiefenkarte in druckbarem pdf Format (89 KB)

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* Google Earth gibt es hier - Sollte sich Google Earth nicht automatisch öffnen, Ziel einfach mit der rechten Maustaste abspeichern und anschliessend öffnen Deko Bergsee 800 m ü. NN !!

* = für alle Brevetstufen geeignet
* * = für Anfänger mit Vorsicht zu genießen
* * * = für Fortgeschrittene mit Vorsicht zu genießen
"m"-Angabe hinter Tauchplatzbezeichnung = empfohlene Tauchtiefe
Tiefenangaben je nach Jahreszeit bis zu 5 m abweichend
> < = Tauchrichtung (vom Ufer aus)

1) * Einsiedlbucht: - 20 m > Tiefenkarte Walchensee  
2) * Katzeninsel: - 20 m >
3) ** Hackl: VW-Käfer auf 15 m <
4) ** Steinbruch: - 40 m <
5) *** Fleckerlspitz: - 40 m <
6) *** Pioniertafel: - 40 m  
7) ** Urfeld Bootssteg: - 30 <
8) *** Galerie (Steilwand): - 40 m  
9) ** Galerie dazwischen: - 20 m <
10) * Herzogstand: - 30 m <
11) ** Post: - 20 m  
12) * Walchenseebucht: - 15 m <
13) * Lobisau: - 15 m  

 

Nr. 2, 3, 4: Anfahrt mautpflichtig!
Nr. 5, 6: Straße für Kfz gesperrt! Bitte unbedingt beachten!
Für den gesamten See gilt ganzjährig Nachttauchverbot von 1h nach Sonnenuntergang bis 1 h vor Sonnenaufgang.
Auskünfte über weitere saisonale Tauchverbote erteilt die Tauchbasis.

 
Rettungsleitstelle: 19222
 
© Copyright H.G.Oeftering und S.Höhn


ACHTUNG: Saisonelle TauchverboteLeider ist auch der Walchensee nicht ganz von Tauchverboten verschont geblieben. Da es für alle Taucher wünschenswert wäre, wenn es bei diesen, dem Laichschutz und Taucher's Sicherheit dienenden und damit einsehbaren Verboten bleibt, möchten wir Euch dringend bitten, Euch an diese Verbote zu halten und Euch auch ansonsten, wie derzeit glücklicherweise die Mehrzahl der Taucher, weiterhin anständig zu benehmen, damit dieser See allen Tauchern noch lange erhalten bleibt.

Hier der Originaltext des Landratsamts Bad Tölz - Wolfratshausen:

Sehr geehrte Gäste,
sehr geehrte Damen und Herren,

unser Landkreis ist sehr reich an naturnahen oberirdischen Gewässern und damit auch beliebtes Revier für Sporttauchen mit Atemgerät.

Bereits 1991 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern entschieden, dass das Tauchen mit Atemgerät in oberirdischen Gewässern nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauchs liegt, sondern eine grundsätzlich erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung darstellt.

Um eine Vielzahl von Einzelverfahren zu vermeiden, die notwendig wären, wenn jeder einzelne Taucher für jedes Gewässer, in dem er tauchen will, die notwendigen Erlaubnisse einholen müßte, regelt das Landratsamt für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden oberirdischen Gewässern die Ausübung des Tauchsports durch Allgemeinverfügung (inkraftgetreten am 18.3.1996).

Danach ist für den Walchensee zu beachten:

1. Das Tauchen ist so durchzuführen, dass niemand belästigt wird. Auf Badende ist besonders Rücksicht zu nehmen. Das Auftauchen hat in gebührendem Abstand zu erfolgen.

2. Im Bereich von Bädern, im öffentlichen Freibadegelände während der Badesaison und im Bereich von Bootshütten darf nicht getaucht werden.

3. Fische dürfen nicht gezielt gestört werden, etwa zum Fotografieren. Ihre Störung im Winterlager ist zu vermeiden.

4. Das Tauchen darf nicht in der Nähe von Gerätschaften zur Ausübung der Fischerei, im Bereich von Laichschongebieten, sowie im Bereich von Fischunterständen (Beizen) durchgeführt werden. Die bei Tauchgängen evtl. aufgefundenen Fischereigeräte dürfen nicht berührt werden.

5. Die Tauchgänge sind so durchzuführen, dass jegliche Gewässerverunreinigung ausgeschlossen werden kann.

6. In Bereichen, in denen Interessen Dritter berührt werden, wie z.B. Bojenfelder und Landestellen, darf nicht getaucht werden.

7. Die Ufer sowie die Ufervegetation dürfen nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden.

8. Die Beschädigung oder Entnahme von submerser Vegetation oder von Schwimmblattpflanzen ist nicht zulässig.

9. Nach Beendigung des Tauchganges dürfen keine Ausrüstungsgegenstände oder sonstige Stoffe im See oder an den Ufern verbleiben.

10. Das Auffüllen von Atemluftflaschen durch Kompressoren im Freien ist verboten.

11. Grabungen und Erdbewegungen aller Art dürfen nicht durchgeführt werden.

12. Das Tauchen ist erlaubt von 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang.

13. Der Fund von Bodendenkmälern (z.B. Einbäume, Reste vorgeschichtlicher "Pfahlbausiedlungen", Geräte aus Stein, Knochen, Holz, Ton und Metall, Münzen, Gefäße, Werkzeuge oder dergleichen) ist unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Prinzregentenstrasse 3, 80538 München, Tel: 089/21140, anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind unverändert zu belassen, bis das Landesamt für Denkmalpflege eine Bergung der Gegenstände gestattet.

Die nach der Freigabe durch das Landesamt für Denkmalpflege geborgenen Gegenstände sind diesem unverzüglich zur Aufbewahrung zu übergeben.

Der Erlaubnisinhaber ist verpflichtet, dem Freistaat Bayern auf dessen Verlangen das Alleineigentum an den gefundenen bzw. geborgenen Gegenständen unentgeltlich zu überlassen oder zu verschaffen.

14. In den im Plan markierten Bereichen, sind aus Gründen des Naturschutzes bzw. aus sicherheitsrechtlichen Gründen Tauchgänge nicht erlaubt.

15. Ausnahmen:
Von den Auflagen und Bedingungen abweichende Tauchgänge bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Erlaubnis durch das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen und müssen rechtzeitig vorher schriftlich beantragt werden.

Der Walchensee ist ein besonders beliebter See und wird stark durch Freizeit- und Erholungssuchende genutzt. Der Walchensee und seine Ufer sind Landschaftsschutzgebiet, die Insel Sassau mit Umgriff Naturschutzgebiet; die hier vorgesehenen Einschränkungen sind grundsätzlich zu beachten.

Der Walchensee wird auch als Speicher zur Energiegewinnung genutzt. Von den Anlagen des Walchenseekraftwerkes ist ausreichender Sicherheitsabstand zu halten:
- Kraftwerk Niedernach mind. 20 m (von See km 18,2 - 18,7)
- Kraftwerk Obernach mind. 30 m (von See km 25,9 - 26,4)
- Einlaufbauwerk Urfeld Mindestabstand 50 m, da hier Strömungen und Sogwirkungen auftreten (von See km 10,4 - 11,0).

An den öffentlichen Badeplätzen ist das Tauchen in der Zeit vom 01.06. bis 15.09. jeden Jahres verboten:
- Badeplatz Urfeld von See km 9,7 - 9,9
- Badeplatz Cafe Bucherer von See km 6,6 - 7,0
- Badeplatz Gasthaus Edeltraud von See km 5,35 - 5,5

In der Zeit vom 15.10. bis 01.02. jeden Jahres ist das Tauchen verboten (Fischlaichgebiete):
- An der B11 von See km 7,2 - 9,9 (= Dainingsbach bis Ortseingang Urfeld), ausgenommen der Zugang bei der Jugendherberge See km 9,9
- Am Südufer von Einsiedl (= Wiese vor Bayernwerk-Stützpunkt) bis Niedernach (= Auslauf Jachen), ausgenommen der Zugang am Steinbruch.

Außerdem beachten Sie bitte am Walchensee die Landschafts- und Naturschutzgebietsverordnung, die Verordnung über den Gemeingebrauch am Walchensee und das Segel- und Surfverbot in der Niedernacher und der Walchenseer Bucht. Für den Kochelsee und den Sylvensteinsee gelten gesonderte Bestimmungen, auf die besonders hingewiesen wird.

Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen wünscht einen angenehmen Aufenthalt!

Stand 28.02.1996